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DGUV V3 - Vorgeschriebene Elektroprüfungen in Unternehmen

Jedes Unternehmen mit elektrischen Anlagen oder Be­triebs­mitteln ist gem. BETRSICHV und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) verpflichtet diese regelmäßig und wiederkehrend zu prüfen.

 

Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie gerne beim Erfüllen der vielfältigen Auflagen und der Wahrung Ihrer Unternehmerpflichten. Das Erfüllen der DGUV V3-Auflagen und somit die Vermeidung von Personen- und Brandunfällen liegt in Ihrem ureigensten Interesse, denn Brandschäden und besonders Personenschäden können sich existenzbedrohend auswirken.

 

Was wird im einzelnen bei DGUV Prüfungen untersucht?

Anlagenprüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Feststehende, massive Anlagen oder Betriebsmittel, die sehr massiv sind und in der Regel nicht transportiert werden bezeichnet man als ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Beispiele für im Rahmen der DGUV V3 Vorschrift zu prüfende ortsfeste elektrische Anlagen sind z. B. Klimaanlagen, Kühlschränke, Elektro-Herde, Wasserspender oder Durchlauferhitzer, Steckdosen, Leuchten, Leitungen, usw.

Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Alle elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel, die beweglich sind und mittels Stecker an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, bezeichnet man als Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Darunter fallen handgeführte elektrische Werkzeuge, wie z. B. Bohrmaschinen oder Staubsauger, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Notebooks, mobile Beamer, Stehlampen, Geräteanschlussleitungen oder Haushaltsgeräte. 

Maschinenprüfung

Schweißgeräte-Prüfung

Prüfung Sicherheitsbeleuchtung

 

Prüffristen für DGUV V3 Elektroprüfungen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Prüfzyklen elektrischer Anlagen und Geräte auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat dazu als Empfehlung die  TRBS 1201 (technische Richtlinie für Betriebssicherheit) herausgegeben.

Einer DGUV V3 Prüfung geht also eine Gefährdungs­beurteilung voraus, die deren Prüfzyklus bestimmt. 

Während der Betriebsmittelprüfung übernehmen wir gerne die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation.

 

DGUV-V3-Pruefnormen
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Prüfnormen für Elektro­prüfungen

Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen nach ArbSchG, BetSichV, TRBS, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3 

  • VDE 0113-1 MASCHINENPRÜFUNG
  • VDE 0544-4 SCHWEISSGERÄT
  • VDE 0108-1 SICHERHEITSBELEUCHTUNG
DGUV-V3-Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungsbeurteilung

Verpflichtung - Durchführung - Dokumentation

Verpflichtung

Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV V1 verpflichten den Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument für die Umsetzung dieser Verpflichtung und ermittelt und bewertet systematisch alle Gefährdungen um diese abzustellen bevor sie zur Gefahr für Arbeitnehmer oder Dritte werden. Die Gefährdungsbeurteilung kann von fachkundigen Personen durchgeführt werden, rechtlich verantwortlich  bleibt aber in jedem Fall der Arbeitgeber. 

Durchführung

  • Ermitteln der Gefährdungen,
  • Beurteilen der Gefährdungen,
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Durchführen der Maßnahmen,
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Dokumentation

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die folgendes dokumentieren

  • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
  • das Ergebnis ihrer Überprüfung

Die Dokumentation kann in sowohl in Papierform als auch in digitaler Form durchgeführt werden. Allerdings können Arbeitsschutzvorschriften spezielle Anforderungen an die Dokumentation enthalten. Beispiele sind die Betriebs­sicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.

Adresse
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BEHN Hannover Ingenieurtechnik GmbH
Elektrotechnik

Am Herrenhäuser Bahnhof 26 a
30419 Hannover

+49 (0)511 79 025 961 Kontaktformular


info@behn-hannover.de
www.behn-hannover-elektrotechnik.de

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